Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Stand: 02.03.2026

§ 1 Geltungsbereich


(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Verträge zwischen der DataFirst Solutions GmbH, Rosenaue 25, 15366 Neuenhagen (nachfolgend „Anbieter"), und dem Kunden (nachfolgend „Kunde") über die Nutzung der Software „DataFirst Track" sowie über die Erbringung von Beratungs- und Agenturdienstleistungen unter der Bezeichnung „DataFirst Agency".

(2) Die AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB. Der Anbieter richtet sein Angebot ausschließlich an Gewerbetreibende, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung ausgeschlossen.

(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn der Anbieter in Kenntnis der AGB des Kunden Leistungen vorbehaltlos erbringt.

(4) Individualabreden, die im Einzelfall mit dem Kunden getroffen werden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen), haben Vorrang vor diesen AGB. Ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung des Anbieters ist für den Inhalt solcher Abreden maßgebend.


§ 2 Vertragsgegenstand

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen in zwei Geschäftsbereichen:

a) DataFirst Track (Software-as-a-Service) Der Anbieter stellt dem Kunden die webbasierte Attributionssoftware „DataFirst Track" als Software-as-a-Service (SaaS) über das Internet zur Verfügung. Die Software dient der kanalübergreifenden Marketing-Attribution, der Erfassung von Customer Journeys, der automatisierten Provisionssteuerung bei angebundenen Affiliate-Netzwerken sowie der Bereitstellung eines zentralen Dashboards und Reportings.

b) DataFirst Agency (Beratungs- und Agenturdienstleistungen) Der Anbieter erbringt Beratungs- und Agenturdienstleistungen im Bereich Affiliate-Marketing. Diese umfassen je nach vereinbartem Leistungsumfang insbesondere die Analyse bestehender Affiliate-Programme, die Publisher-Akquise und -Betreuung, die Entwicklung von Kanalstrategien, laufendes Performance-Monitoring sowie Reporting und Strategy-Calls.

(2) Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif, dem individuellen Angebot oder der Leistungsbeschreibung, die Bestandteil des Vertrages wird.

(3) Der Anbieter ist berechtigt, die Leistungen nach dem Stand der Technik weiterzuentwickeln und zu verbessern, soweit dies dem Kunden zumutbar ist und nicht zu einer wesentlichen Einschränkung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs führt.


§ 3 Vertragsschluss

(1) Die Darstellung der Leistungen auf der Website des Anbieters stellt kein verbindliches Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (invitatio ad offerendum) dar.

(2) Für DataFirst Track kommt der Vertrag durch die Registrierung des Kunden auf der Plattform und die Bestätigung durch den Anbieter per E-Mail zustande. Bei kostenpflichtigen Tarifen wird der Vertrag mit Abschluss des Bestellvorgangs und Eingang der Auftragsbestätigung wirksam.

(3) Für DataFirst Agency kommt der Vertrag durch Unterzeichnung eines individuellen Angebots bzw. eines Dienstleistungsvertrags durch beide Parteien zustande.

(4) Der Kunde versichert bei Vertragsschluss, dass er Unternehmer im Sinne des § 14 BGB ist und die Leistungen ausschließlich im Rahmen seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit nutzt.


§ 4 Leistungsumfang DataFirst Track

(1) Der Anbieter stellt dem Kunden die Software „DataFirst Track" in dem vereinbarten Tarifumfang als SaaS-Lösung zur Verfügung. Die Software wird auf Servern des Anbieters oder eines von ihm beauftragten Hosting-Dienstleisters betrieben. Der Zugang erfolgt über das Internet mittels eines Webbrowsers.

(2) Der Funktionsumfang richtet sich nach dem gewählten Tarif. Die jeweilige Leistungsbeschreibung auf der Website des Anbieters zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ist maßgeblich.

(3) Der Anbieter stellt dem Kunden für die Integration ein Tracking-Script (JavaScript-Pixel) sowie Shop-Plugins für unterstützte Shopsysteme (derzeit: JTL Shop 5, Shopify, Shopware) zur Verfügung.

(4) Der Anbieter bietet je nach Tarif Integrationen mit Affiliate-Netzwerken an. Die automatische Provisionssteuerung erfolgt über die APIs der jeweiligen Netzwerke. Der Anbieter haftet nicht für Änderungen, Einschränkungen oder Ausfälle der Netzwerk-APIs.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, angemessene Nutzungsgrenzen (z. B. Bestellvolumen pro Monat, Anzahl der Shop-Anbindungen) je Tarif festzulegen. Bei Überschreitung der Nutzungsgrenzen wird der Anbieter den Kunden informieren und ein Upgrade auf einen höheren Tarif anbieten.


§ 5 Leistungsumfang DataFirst Agency

(1) Der Leistungsumfang der Agenturdienstleistungen ergibt sich aus dem individuell vereinbarten Retainer-Modell bzw. dem Einzelvertrag.

(2) Die Agenturdienstleistungen umfassen je nach Vereinbarung insbesondere:

  • Ist-Analyse des bestehenden Affiliate-Programms und der Kanalstruktur

  • Entwicklung von Kanalstrategien und Optimierungsplänen

  • Publisher-Akquise, Onboarding und laufende Betreuung

  • Provisionsverhandlungen im Namen des Kunden

  • Kampagnenplanung und saisonale Aktivierungen

  • Laufendes Performance-Monitoring und Attribution-Analyse

  • Regelmäßiges Reporting und Strategy-Calls

(3) DataFirst Track ist in der Agenturbetreuung enthalten. Der Kunde erhält Zugang zur Software im Rahmen des dem Retainer zugeordneten Tarifs.

(4) Soweit im Rahmen der Agenturbetreuung Empfehlungen und Strategien erarbeitet werden, handelt es sich um fachliche Beratung. Der Anbieter übernimmt keine Garantie für bestimmte wirtschaftliche Ergebnisse (z. B. Umsatzsteigerungen, Kostenreduktionen).

(5) Bei Beauftragung einer Agenturbetreuung kann eine einmalige Onboarding-Gebühr anfallen, deren Höhe sich aus dem jeweiligen Angebot ergibt. Die Onboarding-Gebühr deckt die Ersteinrichtung, Konfiguration und initiale Analyse ab.


§ 6 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde ist verpflichtet, bei der Registrierung wahrheitsgemäße und vollständige Angaben zu machen und diese aktuell zu halten.

(2) Der Kunde ist für die Geheimhaltung seiner Zugangsdaten verantwortlich und hat sicherzustellen, dass nur berechtigte Personen Zugang zu seinem Konto erhalten. Der Kunde haftet für alle Aktivitäten, die unter Verwendung seiner Zugangsdaten erfolgen, es sei denn, er hat den Missbrauch nicht zu vertreten.

(3) Der Kunde ist für die ordnungsgemäße Integration des Tracking-Scripts bzw. der Shop-Plugins in seinem Shopsystem verantwortlich. Der Anbieter unterstützt den Kunden bei der Ersteinrichtung im Rahmen der vereinbarten Leistungen.

(4) Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Zugangsdaten und Berechtigungen für die anzubindenden Affiliate-Netzwerke (z. B. API-Keys für ADCELL, AWIN) verfügt und diese dem Anbieter zur Verfügung stellt, soweit dies für die Leistungserbringung erforderlich ist.

(5) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die Nutzung der Software und der Agenturdienstleistungen im Einklang mit den geltenden Gesetzen und den Nutzungsbedingungen der angebundenen Affiliate-Netzwerke erfolgt.

(6) Der Kunde sichert die von ihm in die Software eingegebenen und dort gespeicherten Daten eigenverantwortlich und regelmäßig. Der Anbieter führt eigene Backups durch, diese dienen jedoch primär der Aufrechterhaltung des Betriebs und stellen keine Datensicherung im Interesse des Kunden dar.

(7) Der Kunde unterlässt jede Handlung, die geeignet ist, die Funktionsfähigkeit der Infrastruktur des Anbieters zu beeinträchtigen, insbesondere übermäßige Belastung der Systeme.


§ 7 Vergütung und Zahlungsbedingungen

(1) Die Vergütung für die Leistungen des Anbieters ergibt sich aus dem jeweils gültigen Preisverzeichnis auf der Website des Anbieters oder aus dem individuellen Angebot. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.

(2) Die Zahlung der monatlichen bzw. jährlichen Vergütung für DataFirst Track erfolgt im Voraus. Der Abrechnungszeitraum beginnt mit dem Tag der Aktivierung des kostenpflichtigen Tarifs.

(3) Die Vergütung für DataFirst Agency wird monatlich im Voraus in Rechnung gestellt, sofern nicht individuell anders vereinbart. Einmalige Onboarding-Gebühren werden mit Vertragsschluss fällig.

(4) Die Zahlung kann per Kreditkarte, SEPA-Lastschrift (über den Zahlungsdienstleister Stripe) oder per Banküberweisung auf Rechnung erfolgen. Der Anbieter behält sich vor, einzelne Zahlungsmethoden für bestimmte Tarife oder Leistungen auszuschließen.

(5) Rechnungen sind, sofern Zahlung per Überweisung vereinbart ist, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.

(6) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug, ist der Anbieter berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt vorbehalten.

(7) Bei Zahlungsverzug von mehr als 14 Tagen trotz Mahnung ist der Anbieter berechtigt, den Zugang zur Software zu sperren und die Erbringung von Agenturdienstleistungen einzustellen, bis die ausstehenden Zahlungen beglichen sind. Die Zahlungspflicht des Kunden bleibt hiervon unberührt.

(8) Der Anbieter ist berechtigt, die Preise mit einer Ankündigungsfrist von mindestens 4 Wochen zum nächsten Abrechnungszeitraum zu ändern. Der Kunde hat in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Preisänderung. Macht der Kunde von diesem Sonderkündigungsrecht keinen Gebrauch, gelten die neuen Preise als akzeptiert.

(9) Eine Aufrechnung durch den Kunden ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.


§ 8 Vertragslaufzeit und Kündigung

(1) Die Vertragslaufzeit und die Kündigungsfristen ergeben sich aus dem jeweiligen Tarif, dem Angebot oder dem Einzelvertrag.

(2) Für DataFirst Track gilt, sofern nicht individuell abweichend vereinbart:

  • Kostenlose Tarife (z. B. Starter): Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit ohne Einhaltung einer Frist gekündigt werden.

  • Kostenpflichtige Tarife bei monatlicher Abrechnung: Der Vertrag läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von 30 Tagen zum Ende des jeweiligen Abrechnungszeitraums gekündigt werden.

  • Kostenpflichtige Tarife bei jährlicher Abrechnung: Der Vertrag hat eine Mindestlaufzeit von 12 Monaten und verlängert sich automatisch um jeweils weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 90 Tagen vor Ablauf der jeweiligen Vertragslaufzeit gekündigt wird.

(3) Für DataFirst Agency ergeben sich Mindestlaufzeit und Kündigungsfrist aus dem individuellen Vertrag. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit kann der Vertrag von beiden Parteien mit einer Frist von 90 Tagen zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde trotz Mahnung mit der Zahlung von mindestens zwei Monatsbeiträgen in Verzug ist;

  • der Kunde wesentliche Vertragspflichten wiederholt oder schwerwiegend verletzt;

  • über das Vermögen des Kunden ein Insolvenzverfahren beantragt oder eröffnet wird.

(5) Die Kündigung bedarf der Textform (z. B. E-Mail, Brief).

(6) Nach Beendigung des Vertrages wird der Zugang des Kunden zur Software gesperrt. Der Anbieter berechtigt, die Daten des Kunden zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.


§ 9 Verfügbarkeit und Wartung

(1) Der Anbieter bemüht sich, die Software „DataFirst Track" mit einer möglichst hohen Verfügbarkeit bereitzustellen. Eine bestimmte Verfügbarkeit wird jedoch nicht geschuldet, sofern nicht im Rahmen eines individuellen Service Level Agreements (SLA) ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

(2) Der Anbieter ist berechtigt, geplante Wartungsarbeiten durchzuführen. Planbare Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit in nutzungsarme Zeiten gelegt und dem Kunden mit angemessener Frist im Voraus angekündigt.

(3) Der Anbieter haftet nicht für Ausfälle oder Einschränkungen, die auf Umstände zurückzuführen sind, die außerhalb seines Einflussbereichs liegen, insbesondere:

  • Störungen des Internets oder der Netzwerkinfrastruktur des Kunden;

  • höhere Gewalt (z. B. Naturkatastrophen, Pandemien, Krieg, Terrorismus);

  • behördliche Anordnungen;

  • Ausfälle oder Änderungen von Drittanbieter-APIs (z. B. ADCELL, AWIN);

  • Fehler in der Shopsystem-Integration, die der Kunde zu vertreten hat.


§ 10 Gewährleistung und Mängel

(1) Der Anbieter erbringt seine Leistungen nach dem allgemein anerkannten Stand der Technik. Die Software wird im Zustand „wie gesehen" (as is) bereitgestellt. Eine Freiheit von Fehlern wird nicht geschuldet.

(2) Mängel hat der Kunde unverzüglich nach Entdeckung in Textform unter Beschreibung des Fehlerbilds anzuzeigen. Der Anbieter wird angezeigte Mängel innerhalb angemessener Frist beseitigen.

(3) Bei SaaS-Leistungen steht dem Kunden kein Recht auf Minderung zu, sofern der Anbieter den Mangel innerhalb angemessener Frist beseitigt.

(4) Gewährleistungsansprüche des Kunden verjähren innerhalb von 12 Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem der Mangel erstmals erkennbar war. Dies gilt nicht bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei Ansprüchen aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


§ 11 Haftung

(1) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(2) Der Anbieter haftet unbeschränkt für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(3) Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) durch leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung des Anbieters auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

(4) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit bei Verletzung nicht wesentlicher Vertragspflichten ist ausgeschlossen.

(5) Die Haftung des Anbieters ist — unabhängig vom Rechtsgrund — der Höhe nach begrenzt auf die Summe der vom Kunden in den 12 Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis tatsächlich gezahlten Vergütung. Dies gilt nicht in den Fällen der Absätze (1) und (2).

(6) Der Anbieter haftet nicht für den Verlust von Daten des Kunden, soweit der Schaden darauf beruht, dass der Kunde es unterlassen hat, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verlorene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.

(7) Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die dem Kunden durch fehlerhafte oder unterbliebene Provisionsfreigaben oder -stornierungen bei Affiliate-Netzwerken entstehen, sofern diese auf Fehler oder Änderungen in den APIs der Netzwerke, auf fehlerhafte Daten des Kunden oder auf Umstände zurückzuführen sind, die der Anbieter nicht zu vertreten hat.

(8) Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn oder mittelbare Schäden, es sei denn, diese beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

(9) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Anbieters.

(10) Eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt.


§ 12 Datenschutz

(1) Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und den weiteren anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen.

(2) Soweit der Anbieter im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab.

(3) Der Anbieter trifft angemessene technische und organisatorische Maßnahmen zum Schutz der Daten des Kunden. Hierzu gehört insbesondere die isolierte Datenhaltung je Mandant (separates Datenbankschema je Kunde).

(4) IP-Adressen von Endkunden des Kunden werden vom Anbieter anonymisiert verarbeitet. Personenbezogene Daten der Endkunden werden nicht an Dritte weitergegeben, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich (z. B. Übermittlung an Affiliate-Netzwerke im Rahmen der Provisionssteuerung).

(5) Weitere Einzelheiten zum Datenschutz ergeben sich aus der Datenschutzerklärung des Anbieters.


§ 13 Geheimhaltung

(1) Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Vertragsbeziehung erlangten vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei zeitlich unbefristet vertraulich zu behandeln und nur für die Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden.

(2) Als vertraulich gelten insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, technische Informationen, Zugangsdaten, Kundendaten, Strategien, Preise und sonstige Informationen, die erkennbar als vertraulich gekennzeichnet oder ihrem Wesen nach als vertraulich anzusehen sind.

(3) Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die:

  • zum Zeitpunkt der Mitteilung bereits öffentlich bekannt waren oder ohne Verschulden des Empfängers öffentlich bekannt werden;

  • dem Empfänger bereits vor der Mitteilung rechtmäßig bekannt waren;

  • dem Empfänger von einem Dritten ohne Verletzung einer Geheimhaltungspflicht mitgeteilt werden;

  • aufgrund gesetzlicher Vorschriften, behördlicher Anordnung oder Gerichtsbeschluss offengelegt werden müssen.


§ 14 Nutzungsrechte und geistiges Eigentum

(1) Der Anbieter räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares, nicht unterlizenzierbares Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software „DataFirst Track" im vereinbarten Tarifumfang ein.

(2) Alle Rechte an der Software, einschließlich Urheberrechte, Markenrechte, Patente und sonstige gewerbliche Schutzrechte, verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erwirbt keine Rechte an der Software über das vertraglich eingeräumte Nutzungsrecht hinaus.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu kopieren, zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen oder die Software Dritten zugänglich zu machen, soweit dies nicht gesetzlich zwingend erlaubt ist (§§ 69d, 69e UrhG).

(4) Die im Rahmen der Nutzung der Software vom Kunden eingegebenen und erzeugten Daten (insbesondere Tracking-Daten, Bestelldaten, Attributionsdaten) verbleiben im Eigentum des Kunden. Der Anbieter erhält an diesen Daten lediglich die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte.

(5) Der Anbieter ist berechtigt, anonymisierte und aggregierte Daten (ohne Personenbezug und ohne Rückschluss auf den einzelnen Kunden) für die Weiterentwicklung der Software, für Benchmarks und für statistische Zwecke zu verwenden.

(6) Die im Rahmen der Agenturbetreuung erstellten Strategien, Analysen und Empfehlungen gehen mit vollständiger Bezahlung in das Eigentum des Kunden über.


§ 15 Referenznennung

(1) Der Anbieter ist berechtigt, den Kunden als Referenzkunden zu benennen und das Firmenlogo des Kunden auf seiner Website und in Marketingmaterialien zu verwenden.

(2) Der Kunde kann die Zustimmung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in Textform widerrufen.


§ 16 Änderungen der AGB

(1) Der Anbieter ist berechtigt, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern oder zu ergänzen, soweit dies sachlich gerechtfertigt ist (z. B. aufgrund von Gesetzesänderungen, Änderungen der Rechtsprechung, Änderungen der Marktbedingungen oder technischen Weiterentwicklungen).

(2) Der Anbieter wird den Kunden über Änderungen der AGB mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Inkrafttreten in Textform (z. B. per E-Mail) informieren. Widerspricht der Kunde der Änderung nicht innerhalb von 4 Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die geänderten AGB als akzeptiert. Der Anbieter wird den Kunden in der Änderungsmitteilung auf die Bedeutung der Frist und die Rechtsfolgen des Schweigens gesondert hinweisen.

(3) Widerspricht der Kunde fristgerecht, besteht der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fort. Dem Anbieter steht in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht mit einer Frist von 30 Tagen zu.


§ 17 Höhere Gewalt

(1) Keine Partei haftet für die Nichterfüllung oder verzögerte Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten, soweit die Nichterfüllung oder Verzögerung auf höhere Gewalt zurückzuführen ist.

(2) Höhere Gewalt umfasst alle unvorhersehbaren Ereignisse oder solche, die — auch bei Vorhersehbarkeit — außerhalb der Kontrolle einer Partei liegen, insbesondere Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Terrorismus, Aufruhr, Embargo, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen sowie Ausfälle der Telekommunikation oder Energieversorgung.

(3) Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich über den Eintritt und die voraussichtliche Dauer des Ereignisses höherer Gewalt zu informieren.


§ 18 Schlussbestimmungen

(1) Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Gerichtsstand: Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz des Anbieters. Der Anbieter ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.

(3) Schriftformklausel: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB und des Vertrages bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieser Schriftformklausel. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(4) Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung ist durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

(5) Abtretung: Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Anbieters an Dritte abzutreten.

(6) Keine Duldungsvollmacht: Unterlässt es der Anbieter, ein Recht oder eine Bestimmung dieser AGB durchzusetzen, stellt dies keinen Verzicht auf dieses Recht oder diese Bestimmung dar.


DataFirst Solutions GmbH Rosenaue 25, 15366 Neuenhagen E-Mail: info@datafirstsolutions.de

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